Zur Abwicklung eines Haftpflichtschadens benötige ich von Ihnen:
- das verunfallte Fahrrad mit allen Anbauteilen
- Kontaktdaten Auftraggeber, Versicherer, Rechtsanwalt
- die Anschaffungsrechnung, Rechnungen Bauteilnachrüstung
- Schadennummer/ Aktenzeichen Versicherer, Rechtsanwalt
- detaillierte Unfallschilderung
Bitte beachten Sie, dass das schriftliche Gutachten nach Erstellung zu zahlen ist. Dies kann entweder bei Abholung des begutachteten Fahrrades oder bei Versendung durch Nachnahmezahlung erfolgen.